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Frage zur Mietkaution
Frage von Bettina:
Wer kann mir Informationen über die Mietkaution geben?
Eure Anworten zum Thema Mietkaution
Antwort von Klaus:
Also wie jeder eigentlich wissen sollte, fällt immer eine Mietkaution an die als Sicherheit
dient.
Falls etwas zwischen kommt, greift der Vermieter darauf
zurück. Oft handelt es sich dabei um 3 Monate Kaltmiete. Wenn
man auszieht erhält man sie zurück und kann sie
für die neue Wohnung nutzen. Bei Maklern fällt diese
zusätzlich zu der Maklerprovision an.
Antwort von Corinna:
Als ich umgezogen bin, bekam ich die komplette Summe der Mietkaution
zurück. So konnte ich sie sofort wieder an den
künftigen Vermieten überweisen. Diese Mietsicherheit
ist im BGB geregelt, es handelt sich dabei um drei gleiche Monatsraten
und zwar Kaltmiete.
Antwort von Martin:
Die Mietkaution stellt eine Art Mietsicherheit dar, auf die der
Vermieter im Bedarfsfall zurück greifen kann, falls es
Probleme mit den Zahlungen gibt. Damit kein Ausfall entsteht.
Nachzulesen kann man dies im BGB. Dort ist festgelegt, das die Kaution
drei gleiche Monatsraten der Kaltmiete umfasst. Sie darf auch nicht
überschritten werden. 3 Monate ist die Höchstgrenze.
Antwort von Katrin:
Die Mietkaution fällt jedesmal an, sobald man ein Objekt
mieten will. Egal ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Das
ist eine sogenannte Mietsicherheit, für evtl.
Mietausfälle des Vermieters. Er kann dann darauf
zurück greifen. Sie darf aber 3 Monate nicht
überschreiten. Der Betrag ist bei allen drei Monaten gleich.
Wer mehr wissen möchte, sollte im BGB nachschlagen. Dort
stehen auch Einzelheiten.
Antwort von Marina:
Wer umzieht, wird automatisch mit der Mietkaution konfrontiert. Diese
fällt immer an, sobald man ein Objekt mieten möchte.
Es handelt sich dabei im drei gleichbleibende Monatsraten. Allerdings
braucht man nicht mehr als drei zu zahlen und auch nur Kaltmieten. Wer
sich genau schlau machen möchte, sollte im BGB nachlesen. Dort
steht ausführliches zu diesem Thema beschrieben.
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