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Wer bietet kostenlose Schuldnerberatung?
Viele Menschen geraten heutzutage leicht in die Schuldenfalle. Meist
haben sie ihre finanziellen Möglichkeiten falsch
eingeschätzt oder waren zu leichtsinnig im Umgang mit Geld.
Schließlich bieten viele Händler Finanzierung und
Ratenzahlung an. Doch auch nicht direkt selbst verschuldete Ereignisse
wie Arbeitslosigkeit können zu finanziellen Schwierigkeiten
führen. Was auch immer die Schulden verursacht hat, der
Betroffene gerät in einen Teufelskreis, in dem die Rechnungen
und Mahnungen immer häufiger werden. Als ersten
Schritt auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben bietet sich das
Aufsuchen einer Schuldnerberatung an.
Eine kostenlose Schuldnerberatung bieten Wohlfahrtsverbände
wie Diakonie, Caritas oder das Rote Kreuz an. An diesen Stellen
betreuen meist Sozialpädagogen und Sozialarbeiter die
Ratsuchenden, aber auch Betriebswirte oder Juristen. Da es in
Deutschland immer mehr überschuldete Haushalte gibt, ist
natürlich die Nachfrage nach diesen kostenlosen Angeboten
besonders hoch. Unter Umständen müssen lange
Wartezeiten in Kauf genommen werden. Der Verschuldete kann
außerdem die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen, die
allerdings in den meisten Fällen kostenpflichtig ist.
Nähere Informationen über die verschiedenen Arten der
Schuldnerberatung gibt es unter http://www.privatinsolvenz.eu/schuldnerberatung.html.
Die Schuldnerberatungsstellen informieren den Überschuldeten
über die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Zuerst
muss er jedoch versuchen, sich außergerichtlich mit allen
seinen Gläubigern zu einigen. Der Berater entwirft gemeinsam
mit ihm einen Schuldenbereinigungsplan vor, den er seinen
Gläubiger vorlegt und dem diese ausnahmslos zustimmen
müssen. Gelingt dies nicht, stellt die Beratungsstelle dem
Schuldner auch die Bescheinigung über das Scheitern des
Insolvenzvergleichs aus. Diese muss der Schuldner bei Antragstellung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht vorlegen.
Dann durchläuft er das Verbraucherinsolvenzverfahren
und die sechsjährige Wohlverhaltensperiode, an dessen Ende im
Erfolgsfall die Restschuldbefreiung und damit die Schuldenfreiheit
stehen.
Die Schuldnerberatung klärt über die Kosten des
Verbraucherinsolvenzverfahrens auf, die vom Schuldner selbst zu tragen
sind und die ihm auf Antrag gestundet werden können. Auch
weist sie hin auf mögliche Folge und Risiken hin wie
beispielsweise ein negativer Schufa-Eintrag.
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